10 Unternehmensformen für Gründer: Kosten, Vorteile und Nachteile

In Deutschland gibt es zahlreiche Unternehmensformen. Finde heraus, welche für dich am besten funktioniert.
Unternehmensformen für Gründer

Als Blog für Unternehmer darf ein Beitrag zu Unternehmensformen auf LetsSeeWhatWorks.com natürlich nicht fehlen. In Deutschland gibt es mittlerweile so viele verschiedene, dass man schnell den Überblick verlieren könnte.

Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Unternehmensformen und deren Anforderungen, Vor- und Nachteile ein. Die Tabelle bietet dir einen Überblick über alle Rechtsformen, welche Gründungskosten entstehen und woran du sonst noch denken musst.

Die wichtigsten Unternehmensformen in einer Tabelle zusammengefasst.
Die wichtigsten Unternehmensformen in einer Tabelle zusammengefasst.

Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft und Einzelunternehmen

Bei Unternehmensformen gibt es (für Gründer relevante) zwei große Arten von Gesellschaften: Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Bei Personengesellschaften haften die beteiligten Gesellschafter als Person (auch mit dem Privatvermögen), ist es. Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das Kapital der Gesellschaft beschränkt. Was bedeutet das genau?

Kapitalgesellschaft

Bei einer Kapitalgesellschaft gibt es eine klare Trennung zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern. Die Kapitalgesellschaft steht als eigenständige rechtliche Person und wirkt daher auch haftungsbeschränkt mit dem eingesetzten Stammkapital. Je nach Größe des Unternehmens kommen häufiger die AG und die GmbH vor. Aber auch die UG (Unternehmergesellschaft) als sogenannte Mini GmbH ist besonders bei Einzelunternehmer ebenfalls beliebt. Die Größe hat meist mit dem nötigen Stammkapital zu tun. Aber auch Neugründungen und kleine Unternehmen können eine Kapitalgesellschaft als Unternehmensform wählen. Nicht ratsam ist eine Kapitalgesellschaft für Unternehmer, die z.B. irgendwann auswandern wollen. Auch, wenn die Gesellschaft in Deutschland bleibt, würde der private Wegzug ins Ausland Wegzugssteuern mit sich führen.

Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft sind neben einer erforderlichen Mindesteinlage auch ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister Voraussetzung.

Vor- und Nachteile einer Kapitalgesellschaft

Vorteile:

  • Beschränkte Haftung durch Kapitaleinlage
  • Professionelles geschäftliches Ansehen
  • Geschäftsanteile sind übertragbar

Nachteile:

  • Gründungsprozess aufwendiger
  • Mehraufwand bei Buchhaltung
  • Mindesteinlage erforderlich
  • Bei Auswanderung: Wegzugssteuer

AG - Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist neben der KGaA, die einzige Unternehmensform, bei der die Gesellschaft emissionsfähig bzw. börsennotiert ist. In der Regel sind dadurch viele anonyme Investoren und Gesellschafter am Kapitalmarkt beteiligt. Für die Gründung ist eine Grundeinlage von mindestens 50.000 € zu erbringen.

Die AG ist eine juristische Person und kann, durch den Vorstand vertreten, Verträge schließen und vor Gericht klagen.

Ein Unternehmen muss immer die Bezeichnung Aktiengesellschaft oder die Kurzform AG im Namen tragen.

GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Bei einer GmbH handelt es sich um eine der gängigsten Unternehmensformen. Für die Gründung ist ein Stammkapital von 25.000 € zu aufzubringen. Eine GmbH agiert als eigenständige Rechtsperson und kann, vertreten durch den Geschäftsführer, Verträge schließen, Eigentum kaufen und vor Gericht klagen.

Eine GmbH besteht dabei aus dem Geschäftsführer, den Gesellschaftern und unter Umständen einem Aufsichtsrat.

Wie der Name bereits verrät, ist eine GmbH haftungsbeschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen wird dementsprechend nicht angetastet.

Steuerlich muss eine GmbH Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erbringen. Dabei mindert der Personalaufwand den zu versteuernden Gewinn, jedoch müssen bei Ausschüttung von Gewinn weitere Steuern auf Ebene der Gesellschafter gezahlt werden.

Eine Ausnahmeregel ermöglicht es eine GmbH bereits mit 12.500 € als Bareinlage als Stammkapitaleinlage zu gründen. Solange besteht jedoch eine persönliche Haftung für den Differenzbetrag von 12.500 €.

UG (haftungsbeschränkt) - Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft wird im Volksmund auch Mini GmbH genannt und ist eine Sonderform der GmbH, die besonders bei frischen Gründungen als beliebte Variante der Unternehmensformen erwiesen. Wie auch die GmbH, ist die UG eine juristische Person und handelt haftungsbeschränkt.

Der größte Unterschied ist die Mindesteinlage. Diese beträgt bei einer UG ab 1 €. Jedoch ist durch ein niedriges Stammkapital der UG eine Überschuldung oftmals möglich. Damit dieser Fall nicht eintritt, muss eine UG gesetzliche Rücklagen bilden und auf diese Weise das schwache Eigenkapital auffüllen.

KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktie)

Im Gegensatz zur klassischen AG gibt es bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktie unterschiedliche Arten von Gesellschaftern. Zum einen gibt es persönlich haftende Gesellschafter, sogenannte Komplementäre, und haftungsbeschränkte Teilhaber, die nur mit ihrem Aktienkapital in Haftung treten. Letztere werden Kommanditaktionäre genannt.

Für die Gründung wird wie bei einer AG eine Mindesteinlage von 50.000 € vorausgesetzt.

Unternehmen dieser Gesellschaftsform müssen im Namen die Abkürzung KGaA tragen.

Der Nachteil dieser Unternehmensform ist es, dass die Komplementäre mit ihren Kapitaleinlagen persönlich für das Unternehmen haften. Zudem haben Kommanditaktionäre nur wenig Einfluss und Entscheidungsgewalt.

Personengesellschaft

Die beteiligten Gesellschafter stehen bei einer Personengesellschaft im Mittelpunkt. Das zeigt sich durch die Geschäftsführung und die Vertretung des Unternehmens sowie der Gewinnaufteilung nach Köpfen und nicht nach Gewinnanteilen, wie es bei der Kapitalgesellschaft gängig ist. Zudem sind bei Personengesellschaften die Gesellschafter namentlich im Handelsregister verzeichnet.

Vorteile:

  • Keine Mindesteinlage notwendig
  • Einfacher Gründungsprozess
  • Freibetrag für Gewerbesteuer

Nachteile:

  • Haftung mit Privatvermögen
  • Gehälter nicht als Betriebsausgabe anrechenbar

GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Bei einer GbR verpflichten sich mindestens 2 Gesellschafter, an einem gemeinsamen Zweck zu arbeiten und die vereinbarten Beiträge und Leistungen zu erbringen. Dieser Vertrag kann mündlich geschlossen werden, wird in der Regel aber schriftlich besiegelt.

Im Fall der Haftung haben die eingetragenen Gesellschafter gleichermaßen und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen die Verantwortung, der vielleicht größte Kritikpunkt bei Personengesellscahften.

Ein Handelsregistereintrag wird nicht benötigt, da die GbR als Personengesellschaft und nicht als Kaufmann oder Handelsgesellschaft agiert. Damit unterliegt die GbR auch nicht der handelsrechtlichen Buchhaltungspflicht, wodurch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung genügt - zumindest, solange der Jahresumsatz 600.000€ und / oder der Gewinn 60.000€ nicht überstigen.

Oftmals handelt es sich bei einer GbR als Personengesellschaft als Vorstufe zu einer OHG oder KG, allerdings hängt die Form auch vom geplanten Unternehmenszweck ab. Eine GbR, die einen Handel betreibt, ist z.B. automatisch eine OHG.

OHG - Offene Handelsgesellschaft

Bei der OHG handelt es sich um einen Zusammenschluss von Kaufleuten. Zum Gründen einer OHG bedarf ist mindestens 2 Personen, die auf Augenhöhe als Zweck eines Betriebs als Handelsgewerbe an einer gemeinschaftlichen Firma zusammenarbeiten.

Auf diese Weise lassen sich verschiedene Kompetenzen in einer Firma zusammenfassen, ein höheres Eigenkapital einsammeln oder das Risiko unter mehreren aufteilen.

Die Haftung ist bei einer OHG unbeschränkt und persönlich, demnach auch mit dem Privatvermögen. Man spricht bei der OHG auch von einer solidarischen Haftung, da notfalls jeder einzelne Gesellschafter die kompletten Schulden übernehmen muss. Also gut überlegen, mit dem wem man hier ein Geschäftsverhältnis eingeht!

Bei der Gründung ist ein formloser Vertrag unter den Gesellschaftern ausreichend. Ein Handelsregistereintrag erfolgt, bei dem die Gesellschafter mit Namen und Wohnort eingetragen werden.

Eine gesetzliche Mindesteinlage ist bei einer OHG nicht vorgeschrieben.

KG - Kommanditgesellschaft

Der Sinn einer Kommanditgesellschaft ist es, Investoren an seinem Unternehmen beteiligen zu können, ohne dass diese nennenswerten Einflüsse auf die Geschäftsleitung nehmen (müssen).

Als Personengesellschaft steht der Zweck des Betriebs wieder im Fokus. Anders als bei der OHG gibt es allerdings zwei unterschiedliche Arten von Gesellschaftern.

  • Komplementäre: volle Haftung
  • Kommanditisten: beschränkte Haftung

In der Regel gibt es einen oder wenige Komplementäre und mehrere Kommanditisten.

Das Eigenkapital wird als Einlage von den beteiligten Personen aufgebracht. Eine Mindesteinlage, wie bei Kapitalgesellschaften, gibt es bei der KG nicht.

PartG - Partnerschaftsgesellschaft

Bei einer Partnerschaftsgesellschaft schließen sich Freiberufler zur Ausübung ihrer Berufe zusammen. Sie eignet sich für Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten, und einige weitere Berufe.

Ein Mindestkapital gibt es bei dieser Unternehmensform nicht.

Der Partnerschaftsvertrag wird schriftlich festgehalten und enthält neben Name und Sitz der Partnerschaft sowie der Partner auch den Gegenstand der Partnerschaft.

Grundsätzlich sind die Teilhaber einer PartG persönlich haftbar. Es gibt allerdings die Ausnahme, wenn eine Verpflichtung durch einen Einzelnen und dessen Auftrag entstanden ist, so haften die anderen Partner nicht mit ihrem Privatvermögen.

Stille Gesellschaft

Ist ein Gesellschafter nur am Innenverhältnis eines Unternehmens beteiligt, spricht man von einer stillen Gesellschaft.

Der Gesellschafter bringt dabei seine Vermögenseinlage in das Unternehmen ein und profitiert dafür von Gewinnausschüttungen. Gleichzeitig ist er am Verlust des Unternehmens mit seinem getätigten Investment beteiligt.

An der Geschäftsführung nimmt der stille Gesellschafter nicht teil.

Er hat das Recht, wie ein Kommanditist auch, den Jahresabschluss zu prüfen. Bei einer Insolvenz tritt der stille Gesellschafter rechtlich wie ein Gläubiger auf.

Einzelunternehmen

Auch Einzelunternehmen dürfen unter den Unternehmensformen nicht fehlen. Unternehmer:innen sind in dem Fall im alleinigen Besitz ist und führen Geschäfte solo. Ein Einzelunternehmen ist keine juristische Person, sondern eine natürliche Person. Vertreten wird die Unternehmung durch eine:n Gründer:in selbst und das auf Basis seines Privatvermögens und haftungsbeschränkt.

Ein Mindestkapital, wie es für die Gründung von anderen Unternehmensformen benötigt wird, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Als alleiniger Unternehmer hat dieser den vollen Gewinnanspruch und trägt das Risiko bei Verlusten. Gehalt/Lohn zahlt sich ein Einzelunternehmer keines aus, sondern er bedient sich aus dem Gewinn, also der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben.

Fazit: Mit ausführlicher Beratung die beste Unternehmensform finden

Um als professionelles Unternehmen zu wirken, setzen viele Unternehmer auf die Gründung einer GmbH - der Klassiker unter den Unternehmensformen. Als Gründer eignen sich je nach Betrieb aber für den Start auch die Unternehmensform Einzelunternehmen oder UG. Mit einer UG sinkt zwar das persönliche Haftungsrisiko, aber dafür entsteht ein erheblicher Mehraufwand bei der Buchhaltung. Deshalb solltest du bei der Gründung das Risikoprofil deines Unternehmens berücksichtigen.

Auch können persönliche Entscheidungen zu Lebensumständen eine Rollen für die Wahl der richtigen Unternehmensform spielen. Wer z.B. plant auszuwandern, der müssten bei der GmbH mit Wegzugsteuern rechnen. Für Digitale Nomaden ist es daher z.B. eher ratsam auf eine Personengesellschaft unter den Unternehmensformen zu setzen.

Hilfreich ist es in jedem Fall, wenn du dein Vorhaben zunächst ggf. mit einem Gründungsberater bespricht, um mit einer fachlichen Beratung die für seine Unternehmung beste Rechtsform zu finden.

Meine persönliche Empfehlung ist, im Zweifel erstmal als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft anzufangen, besonders, wenn das Geschäftsmodell erst noch erprobt werden muss. Eine UG oder GmbH kannst du später immer noch gründen, hast aber zum Start nicht die zusätzlichen Kosten und insgesamt weniger Aufwand. Auch bist du etwas flexibler bei der Auswahl eines Geschäftskontos.

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